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Notenkopien

Dass das Kopieren von Noten verboten ist, ist allseits bekannt. Was ist nun, wenn die Noten beim Verlag vergriffen sind? So Charles-Marie Widor, 3 Pieces op. 21 für Cello und Klavier (das erste möchte ich gern spielen), der bei IMSLP zu finden ist, sowie bei der Romance op. 7 von Robert Volkmann. Bei ersteren hat mir der französiche Notenhändler geschrieben, dass die Noten derzeit nicht gedruckt werden, bei dem zweiten Breitkopf und Härtel, dass die Ausgabe schon lange restlos vergriffen ist. Volkmann habe ich nur im Katalog der Weimarer Hochschulbibliothek gefunden. Fallen die beiden Herren unter mehr als 70 Jahre tot, also spielbar? Beide (Kopien) sind übrigens so schlecht lesbar, dass sowieso nur abschreiben helfen würde. Weiß jemand vielleicht Rat?

Johanna

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Mitglied von violinorum.de

2 Comments Write a comment

  1. @Johanna Fallen die beiden Herren unter mehr als 70 Jahre tot, also spielbar? Beide (Kopien) sind übrigens so schlecht lesbar, dass sowieso nur abschreiben helfen würde.

    Hallo Johanna,

    wie immer im Urheberrecht ist Vorsicht geboten! Denn Rechte entstehen nicht nur an der Komposition, sondern in den allermeisten Fällen auch an der Bearbeitung, die der jeweiligen Ausgabe zugrundeliegt. Sprich: da müsste auch der Herausgeber 70 Jahre tot sein, damit seine Ausgabe gemeinfrei wird.

    Und abschreiben ist meistens keine Lösung, denn nicht das Druckbild ist geschützt, sondern die Komposition bzw. das Arrangement.

    Ich hoffe, das hilft Dir ein bisschen weiter?

    Viele Grüße!
    Nils

  2. Erstmal Danke für die Antwort, auch wenn sie ein wenig unbefriedigend ist. In meinem Fall wäre ich jedoch sozusagen dann doch auf der sicheren Seite, denn zumindest die Volkmann-Ausgabe ist aus dem Jahr 1922.
    Johanna

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